Betriebshilfe


Soziale Betriebshilfe


Eine Notlage kommt immer unverhofft. In Familienbetrieben wird aber jede freie Hand benötigt. Fällt eine Arbeitskraft aus, kann das bereits den laufenden Betrieb lahmlegen. Im schlimmsten Fall trifft es den Landwirt oder die Landwirtin selbst. Wenn Krankheit und Tod oder ein freudiges Ereignis wie die Geburt eines Kindes den Betrieb gefährden, ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt.
Der Maschinenring als zuverlässiger Partner hilft bei der schnellen Vermittlung einer kompetenten Ersatzkraft. In sozialen Notlagen kann man auf die Gemeinschaft zählen, der Betrieb ist gut versorgt und alle anderen entlastet.

Voraussetzungen zur Kostenübernahme:
Eine der wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die Betriebs - und Haushaltshilfe. Durch die Stellung der Betriebshilfe oder die Kostenübernahme für eine selbst beschaffene Betriebshilfe, wird die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sichergestellt.
Weitere Informationen, wie beispielsweise zu Voraussetzungen oder der Kostenübernahme erhältst Du unter svlfg.

www.svlfg.de.

Wirtschaftliche Betriebshilfe


Im Gegensatz zur sozialen Betriebshilfe liegt bei der wirtschaftlichen Betriebshilfe keine Notsituation vor. Wirtschaftliche Betriebshilfe wird in folgenden Bereichen benötigt:
  • Bauhilfe
  • Brechen von Arbeitsspitzen
  • Unterstützung bei Forsttätigkeiten
  • Urlaubsvertretung

Im Regelfall unterstützen sich die landwirtschaftlichen Mitgliedsbetriebe solidarisch untereinander.
Bei der Vermittlung sind wir natürlich gerne behilflich.